Aufwandsentschädigung
für Schiedsrichter

Gültig ab 1.Januar 2002


A Aufwandsentschädigung  
     
1. Aktive  
     
  SR Assistenten
Oberliga 50,00 Euro 25,00 Euro
Verbandsliga, Verbandsauswahl 40,00 Euro 20,00 Euro
Landesliga 35,00 Euro 20,00 Euro
Bezirksliga 25,00 Euro 12,50 Euro
Kreisliga, Firmenspiele, AH 20,00 Euro 10,00 Euro
     
2. Frauen  
     
  SR Assistenten
Oberliga 26,00 Euro 13,00 Euro
Verbandsliga, Verbandsauswahl 25,00 Euro 12,50 Euro
Landesliga 25,00 Euro 12,50 Euro
Bezirksliga, Bezirksauswahl 20,00 Euro 10,00 Euro
Kreisliga 20,00 Euro 10,00 Euro
Kleinfeldspiele 15,00 Euro   7,50 Euro
     
3. Junioren / Juniorinnen  
     
  SR Assistenten
A-Junioren-Oberliga 26,00 Euro 13,00 Euro
A-Juniorenliga, Verbandsauswahl 25,00 Euro 12,50 Euro
A–Junioren, Bezirksauswahl 17,50 Euro   8,75 Euro
B-Junioren-Oberliga 26,00 Euro 13,00 Euro
B-Juniorenliga 20,00 Euro 10,00 Euro
B–Junioren/innen 15,00 Euro   7,50 Euro
C-Juniorenliga 15,00 Euro   7,50 Euro
C–Junioren/innen 12,50 Euro   6,25 Euro
D–Junioren/innen 10,00 Euro   5,00 Euro
E–Junioren/innen   7,50 Euro   3,75 Euro
F–Junioren/innen   7,50 Euro   3,75 Euro
     
4. Freundschaftsspiele  
Bei Freundschaftsspielen sind die Spesen für den höherklassigen Verein abzurechnen, im Höchstfall Verbandsligaspesen. Für Freundschaftsspiele mit Beteiligung von Mannschaften aus dem bezahlten Fußball werden die Spesen mit dem Auftrag vorgegeben.
     
5. Turniere  
Bei Aktivturnieren erhält der SR pro Stunde Turniereinsatz 6,00 Euro
Bei Juniorenturnieren erhält der SR pro Stunde Turniereinsatz 4,00 Euro
     
Die Anwesenheit richtet sich nach der auf dem Spielauftrag angegebenen Zeit. Angefangene Stunden werden bis 30 Minuten abgerundet und über 30 Minuten aufgerundet. Die Fahrzeit für An- und Rückreise darf nicht berechnet werden.
     
6. Pokalspiele  
Bezirkliche und überbezirkliche Pokalspiele werden wie Freundschaftsspiele abgerechnet.
     
7. Beobachtung und Betreuung  
     
    Höchstsatz
Beobachtungen 26,00 Euro  
Verbandsbeobachtungen   28,00 Euro
Bezirksbeobachtungen   26,00 Euro
Betreuung 15,00 Euro  
     
B Fahrtkosten und Portopauschale
     
  SR Beobachter
Fahrkosten (Kfz mit Hubraum über 600cm³) 0,30 Euro/km 0,22 Euro/km
Fahrkosten (Kfz mit Hubraum bis 600cm³) 0,25 Euro/km 0,22 Euro/km
Fahrrad 0,03 Euro/km 0,03 Euro/km
Porto   2,00 Euro   1,50 Euro
     
Bei Turnieren dürfen nur die tatsächlich entstandenen Porto-auslagen berechnet werden.
     
     
C Steuern  
Die Erledigung der einkommenssteuerlichen Pflichten ist Sache des jeweiligen Schiedsrichters, Assistenten oder Beobachters.
     
D Allgemeines  
1) Bei Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels können die Kosten dafür berechnet werden. Hierbei sind der billigste Reiseweg zu wählen und mögliche Ermäßigungen auszunutzen.
2) Bei Fahrten mir dem Personenkraftwagen ist die kürzeste und allgemein übliche Straßenverbindung zu berechnen.
3) Für die Zufahrt zum gemeinsamen Treffpunkt von Schiedsrichter und Assistenten dürfen maximal 30 Kilometer einfache Entfernung abgerechnet werden.
4) Diese Spesentabelle ist für alle Schiedsrichter, Assistenten, Beobachter und Betreuer verbindlich. Sie gilt auch dann, wenn dieser Personenkreis im Auftrag des SBFV in einem anderen Landesverband tätig wird.
5) Es ist dem oben genannten Personenkreis verboten, höhere als die in dieser Spesenordnung aufgeführten Beträge zu fordern oder anzunehmen. Eine Überschreitung der in dieser Spesentabelle festgelegten Beträge wird nach §97 RuVO geahndet.
     
Diese Spesentabelle tritt zum 1.01.2002 in Kraft
     
Verbands-Schiedsrichterausschuss
Manfred Schätzle, Vorsitzender Stand März 2007


Aufwandsentschädigung für Schiedsrichter, Beobachter und Betreuer als